Teilnahmebedingungen

  • Teilnahmebedingungen als Download: TNB 2019

VERANSTALTER
Für die Veranstaltung und Betreuung des Innsbruck Nature Festival FILM (I.N.F. FILM) verantwortlich zeichnet die Bohatsch Marketing, Riedgasse 93, 6020 Innsbruck, Österreich.

EINREICHUNGEN
THEMA
Der eingereichte Film muss sich inhaltlich mit dem Thema Natur und/oder Umwelt auseinandersetzen.

HERSTELLUNGSJAHR
Nicht älter als 2017

ANMELDUNG ZUM WETTBEWERB
Pro Regisseur/in kann nur ein (1) Filmbeitrag zum Wettbewerb eingereicht werden.
Dieser darf noch nie beim I.N.F. FILM eingereicht worden sein. 
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online!

EINREICHGEBÜHREN
Dokumentationen: € 30,-
Kurzfilme (bis 30‘): € 20,-
Young talents (bis 25 Jahre, bis 20‘): € 5,-
Die jeweiligen Einreichgebühren müssen bis zum 15. Juli 2019 spesenfrei für den Begünstigten auf folgendes Konto überwiesen werden:
Name: Innsbruck Nature Festival zH Thilo Bohatsch
IBAN: AT06 3620 9000 0026 9639
BIC: RZTIAT22209 
Zahlung via PayPal.me unter diesem Link möglich: PayPal/INFF

EINREICH-UNTERLAGEN
Die Einreichung ist nur gültig
• mit dem Einlangen eines vollständig ausgefüllten, offiziellen Online-Anmeldeformulars
• mit dem Zugang zum Filmmaterial als Online-Screener ODER Datenupload ODER Datenträger per Post
• nach erfolgter Überweisung der Einreichgebühr

SPRACHE/UNTERTITEL
Deutschsprachige Filme sollten englische Untertitel aufweisen; englisch-sprachige Filme sollten deutsche Untertitel aufweisen. Filme die weder deutsch- noch englisch-sprachig sind, müssen englisch oder deutsch untertitelt sein.

EINREICHSCHLUSS
15. Juli 2019

EINREICHUNG VON FILMMATERIAL ZUM WETTBEWERB

STUFE 1: Vorauswahl / Screening
Zulässig sind Screener in allen gängigen Videoformaten (mpeg2, mp4, wmv, avi, mov); das I.N.F. FILM empfiehlt insbesondere Links zu Online-Screenern (YouTube, Vimeo, FilmFreeway u.ä.) zu übermitteln! Achtung: Die (gesicherte) Download-Funktion von Online-Screenern muss bis einschl. 15. Oktober 2019 aktiviert sein!

Allfällige Übermittlungen per Post (DVDs, Festplatten BluRays) müssen mit:
• Titel des Filmes
• Name des Regisseurs/der Regisseurin
• Länge und Format
gekennzeichnet sein und auf eigene Kosten vor Einreichschluss übermittelt werden an:

Innsbruck Nature Festival FILM
c/o Tiroler Umweltanwaltschaft
Meranerstraße 5/III
A-6020 Innsbruck, Austria – Europe

Das I.N.F. FILM übernimmt keinerlei Versandkosten!
Das Einreichmaterial wird nicht retourniert, die eingesandten Sichtungskopien verbleiben im Archiv des I.N.F. FILM; dies dient insbesondere dem Zweck der Dokumentation.

STUFE 2: Ausgewählte Filme / Shortlist:
Aus allen Einreichungen werden ca. 50 – 60 Filme vorausgewählt.
Ein Rücktritt von der Teilnahme am Wettbewerb ist nach Festlegung und Veröffentlichung der Shortlists im August 2019 nicht mehr möglich.
Alle nominierten Filme (Shortlists) werden im Laufe des Filmfestivals (08.–11. Oktober 2019) gezeigt.
Das I.N.F. FILM übernimmt generell keinerlei Vorführgebühren!

Die Einreicher werden zeitgerecht zur Übermittlung der Filme im zwingend erforderlichen DCP- Format aufgefordert.
Sollte kein DCP-Material des eingereichten Films vorhanden sein, wird für dessen Umwandlung zur Übermittlung von technisch hochqualitativem und einwandfreiem Filmmaterial mit folgenden Kriterien aufgefordert werden:
• bestmögliche Auflösung
• Format mind. 1920 x 1080 hD
• Englische oder deutsche Untertitel

Für eine DCP-Umwandlung von Filmmaterial werden den Einreichern folgende Pauschalen in Rechnung gestellt:
Filme bis 10min: € 20,-
Filme bis 30min.: € 50,-
Filme bis 100min. € 100,-
Filme über 100min. € 150,-

Alle generierten DCP-Daten werden den Einreichern im Anschluss an das Festival zur Verfügung gestellt.

KATEGORIEN
Für Einreichungen stehen folgende Kategorien zur Verfügung:
• ENVIRONMENTAL DOCUMENTARY
• NATURE DOCUMENTARY
• SHORT FICTION FILM (max. 30’)
• SHORT DOCUMENTARY FILM (max. 30’)
• YOUNG TALENT (max 20’, bis 25 Jahre)

Die Veranstalterin behält sich vor, Filme anderen Kategorien zuzuordnen.

PRÄMIERUNG
Die eingereichten Filme werden durch eine vom Veranstalter bestellte Fachjury begutachtet und bewertet. Die Prämierung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Ausdrücklich wird festgehalten, dass kein Anspruch auf Kostenersatz oder andere Leistungen besteht.
An die SiegerInnen der o.a. Kategorien sowie die GewinnerInnen von Special Awards werden Preise in der Höhe von rund € 18.000 verliehen. 

URHEBERRECHTE
Jede/r TeilnehmerIn verpflichtet sich und garantiert, nur solche Filme einzureichen, für die er/sie die Urheber- und Nutzungsrechte besitzt und durch die keine wie immer gearteten Rechte Dritter verletzt werden. Für eine eventuelle Verletzung von Urheberrechten oder sonstiger Rechte Dritter seitens des Teilnehmers/ der Teilnehmerin (z.B. Musik, Filmausschnitt aus anderen Produktionen…) trägt der/die TeilnehmerIn die alleinige Verantwortung und verpflichtet sich, den Veranstalter schad- und klaglos in Bezug auf Ansprüche/ Forderung Dritter in diesem Zusammenhang zu halten. Überdies wird ein Film vom Wettbewerb ausgeschlossen, wenn er rassistische, sexistische, religiös herabwürdigende oder hetzerische Inhalte enthält.

Jede/r TeilnehmerIn erteilt die ausdrückliche Einwilligung, dass das eingereichte (Film)Material in Zusammenhang mit dem I.N.F. FILM öffentlich vorgeführt und verwendet werden darf. Das I.N.F. FILM ist ausdrücklich berechtigt, Material der eingereichten Filme für die Bewerbung des Festivals nutzen zu dürfen. Über das I.N.F. FILM hinaus bestehen keinerlei weitere Nutzungsrechte des Veranstalters; das vollständige Urheber- und Nutzungsrecht verbleibt bei dem/der TeilnehmerIn. 

DATEN
Bei Teilnahme stimmt der/die Teilnehmer/in zu dass seine/ihre Daten, wie im Anmeldeformular hinterlegt, gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet werden dürfen. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen per E-Mail einverstanden. Die Zusendung von diesbezüglichen Informationen erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.
Der/die TeilnehmerIn erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (z.B. Programmheft) sowie Pressearbeit (z.B. Pressetext) einverstanden und wird als Urheber des betreffenden eingereichten Films genannt. Fotos, Filmaufnahmen und Interviews bzw. auch eingesandte Filme können zu Promotionszwecken, zur medialen Berichterstattung, zu weiteren Aufführungen in Zusammenhang mit dem I.N.F. FILM ohne Anspruch auf Vergütung vom Veranstalter verbreitet und veröffentlicht werden.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Bei Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung oder Absage besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem/der TeilnehmerIn. Der Veranstalter haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden an den zugesandten Sichtungskopien und -materialien.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Auf diesen Vertrag findet, unter Ausschluss von Kollisionsnormen, ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Innsbruck vereinbart. Durch diesen Vertrag wird kein Dienst- oder Gesellschaftsverhältnis zwischen dem/der TeilnehmerIn und dem Veranstalter begründet.
Dieser Text unterliegt österreichischem Recht und soll nach österreichischem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Er ist in deutscher und englischer Sprache ausgefertigt. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang.

Die Anmeldung zum I.N.F. FILM bedeutet die Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen.